Sicherheit

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen und Tipps über die Sicherheit bei verschiedensten Dingen des täglichen Lebens.

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Feuerwerk

Feuerwerk

Viele Menschen werden auch dieses Jahr den Jahreswechsel mit Böllern und Feuerwerk begrüßen. Durch unsachgemäßes Handeln und falsche Gefahreneinschätzung ereignen sich jedes Jahr zahlreiche Unfälle und Brände.

Damit Sie alle einen guten Start ins neue Jahr haben, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Lesen Sie die Gebrauchsanweisungen der Hersteller genau durch und beachten Sie diese Anweisungen
  • Weisen Sie Ihre Kinder auf die Gefahren beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern hin. Achten Sie auf die Einhaltung der Altersvorschriften
  • Bewahren Sie die Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von Öfen, Heizkörpern oder Taschen von Kleidungsstücken auf
  • Halten Sie Fenster und Türen zur Jahreswende geschlossen, damit keine Raketen in Ihre Wohnung / Ihr Haus fliegen können
  • Feuerwerk nur im Freien mit ausreichendem Abstand zu Menschen, Tieren und Gebäuden abbrennen
  • Pyrotechnische Gegenstände nicht in Türen und Fenstern oder auf Dächer werfen
  • Starten Sie Raketen nur senkrecht aus standsicheren Flaschen, z.B. aus Getränkekisten oder aus eingegrabenen Rohren
  • Wenn Feuerwerkskörper nicht zünden oder versagen, nicht nachkontrollieren oder nachzünden, sondern mit Wasser übergießen, um unkontrolliertes Zünden zu verhindern
  • Lassen Sie Wunderkerzen von ihren Kindern nur im Freien und unter Aufsicht abbrennen

Sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch etwas passiert sein, beherzigen Sie die folgenden Punkte:

  • Ruhe bewahren und überlegt handeln
  • Rufen Sie die Feuerwehr 122 oder die Rettung 144
  • Unternehmen Sie nur eigene Löschversuche, wenn Sie sich selbst nicht in Gefahr bringen
  • Bei Brandverletzungen sofort mit kaltem Wasser oder Schnee kühlen, notfalls sofort einen Arzt verständigen oder aufsuchen
  • Den Gefahrenbereich verlassen
  • Fenster und Türen schließen
  • Die Nachbarn warnen
  • Die Feuerwehr einweisen
  • Wenn das Treppenhaus verqualmt ist, bleiben Sie in der Wohnung und machen Sie sich für die Feuerwehr bemerkbar.

Silvester & Pyrotechnik-Bestimmungen

Den gesetzlichen Rahmen für den Umgang mit Feuerwerkskörpern in Österreich bietet ein Bundesgesetz vom 4. Jänner 2010, das Pyrotechnikgesetz. Demnach werden Feuerwerksartikel entsprechend ihrer Art und Wirkung unter anderem in folgende Kategorien (§11, PyroTG 2010) eingeteilt.
Gesamte Rechtsvorschrift für Pyrotechnikgesetz 2010

  • Kategorie F1: Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, einen vernachlässigbaren Lärmpegel besitzen und die in geschlossenen Bereichen verwendet werden können, einschließlich Feuerwerkskörper, die zur Verwendung innerhalb von Wohngebäuden vorgesehen sind (z.B.: Wunderkerzen, Partyknaller, Indoor-Tischfeuerwerk);
  • Kategorie F2: Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Lärmpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind (z.B.: Blitzknaller, Knallfrösche, Vulkan, Babyraketen);
  • Kategorie F3: Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen, die zur Verwendung in weiten, offenen Bereichen im Freien vorgesehen sind und deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet (z.B.: Raketen);
  • Kategorie F4: Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen, nur zur Verwendung durch Personen mit entsprechenden Fachkenntnissen vorgesehen sind und deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet.

Der Bundesfeuerwehrverband erlaubt sich, auch auf die beiden folgenden Paragraphen hinzuweisen:

Altersbeschränkungen

§ 15. Pyrotechnische Gegenstände und Sätze dürfen nur von Personen besessen und verwendet werden, die das folgende Lebensjahr vollendet haben:
Kategorie F1: 12 Jahre;
Kategorien F2 und S1: 16 Jahre;
Kategorien F3, F4, T1, T2, P1, P2 und S2: 18 Jahre.

Verwendung an bestimmten Orten

§ 38. (1) Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet ist verboten, es sei denn, sie erfolgt im Rahmen einer gemäß § 28 Abs. 4 oder § 32 Abs. 4 (Anm., jeweils: Bewilligung der Behörde) zulässigen Mitverwendung. Der Bürgermeister kann mit Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes von diesem Verbot ausnehmen, sofern nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten durch die Verwendung Gefährdungen von Leben, Gesundheit und Eigentum von Menschen oder der öffentlichen Sicherheit sowie unzumutbare Lärmbelästigungen nicht zu besorgen sind.
(2) Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten ist verboten.
(3) Abs. 2 gilt nicht für pyrotechnische Gegenstände und Sätze, die als Hauptwirkung keinen akustischen Effekt aufweisen, wenn
– 1. der über die Einrichtung Verfügungsberechtigte nachweislich seine Zustimmung zur Verwendung erteilt hat und
– 2. gewährleistet ist, dass Gefährdungen von Leben, Gesundheit und Eigentum von Menschen oder der öffentlichen Sicherheit nicht entstehen.
(4) Pyrotechnische Gegenstände und Sätze der Kategorien F2 und S1 dürfen in geschlossenen Räumen nicht verwendet werden, es sei denn
– 1. ihre Gebrauchsanweisung erklärt dies ausdrücklich für zulässig und
– 2. Gefährdungen von Leben, Gesundheit und Eigentum von Menschen oder der öffentlichen Sicherheit sowie unzumutbare Lärmbelästigungen sind ausgeschlossen.
(5) Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze in der Nähe von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Anlagen und Orten, wie insbesondere Tankstellen, ist verboten.

Gefahrenhinweise

  • Überlassen Sie niemals unberechtigten Personen Feuerwerkskörper!
  • Zünden Sie sämtliche Feuerwerkskörper nur auf feuerfesten Unterlagen und nicht in unmittelbarer Umgebung von Gebäuden, Fahrzeugen etc…
  • Löschen Sie „Blindgänger“ mit Schnee oder Wasser ab, bevor diese entsorgt werden!
  • Richten Sie Raketen nie auf Menschen, Gebäude Fahrzeuge etc.; eine standfeste Abschussvorrichtung sichert das senkrechte Aufsteigen der Rakete!
  • Halten Sie ein Löschmittel bereit.
  • Rufen Sie sofort die Feuerwehr, Notruf 122, falls ein Feuerwerkskörper Gebäude, Fahrzeuge etc in Brand setzt.
  • Steht Ihre Wohnung in der Silvesternacht leer, so schließen Sie Fenster und Dachluken, um ein Eindringen von verirrten Raketen oder Leuchtkörpern zu vermeiden! (Siehe Video: https://www.youtube.com/watch?v=jm0uWmgO7n8)

Wunsch- bzw. Himmelslaternen

Allgemein

In den letzten Jahren wurden diese offenen Lichter vermehrt angepriesen und schmückten seitdem immer häufiger den nächtlichen Himmel bei Feiern.
Obwohl das Aufsteigen der Laternen sehr nett anzusehen ist, steckt eine erhebliche Gefahr hinter diesen Objekten. Die unkontrollierbare Aufsteigestrecke ist stark vom Wind abhängig und kann sich schnell ändern. Ein im Weg
stehendes Gebäude oder ein Baum ist schnell erreicht und ein optimaler Nährboden für ein beginnendes Feuer. Aus diesen Gründen wurde folgende Verordnung am 10.12.2009 vom BM.ASK herausgegeben.
Wir bitten Sie dieses Verbot im allgemeinen Interesse zu befolgen!

Verbot der Herstellung, des Imports und des Verkaufes von Wunschlaternen

Die Herstellung, der Verkauf und der Import von Wunsch-, Himmels- oder Skylaternen, die mit einer offenen Flamme betrieben werden, sind in Österreich verboten. Mit diesen Mini-Heißluftballonen wird eine offene Flamme – gänzlich
ungesteuert – auf die Reise geschickt. Wunschlaternen erreichen große Flughöhen und beträchtliche Reichweiten und stellen damit eine massive Brandgefahr dar. Die massenhafte Verbreitung und der bedenkenloser Einsatz machten ein Verbot erforderlich, heißt es aus dem Konsumentenschutzministerium. In Österreich geht neben einer Reihe kleinerer Vorfälle mit größter Wahrscheinlichkeit ein Großbrand auf Wunschlaternen zurück, aus Deutschland wird bereits von einem tödlichen Unfall mit Wunschlaternen berichtet. Die entsprechende Verordnung auf Grund des Produktsicherheitsgesetzes, die das In-Verkehr-Bringen (Herstellung, Import,
Verkauf) von Wunschlaternen verbietet, wurde jetzt verlautbart (BGBl. II Nr. 423/2009). Wunschlaternen, die ursprünglich aus Fernost stammen, können beim Aufstieg z.B. an Gebäuden und Dachvorsprüngen hängenbleiben und einen Brand auslösen, durch plötzliche Windstöße im Flug Feuer fangen und abstürzen oder auch nach der Landung – wenn der Brenner nicht völlig erloschen ist oder nachglüht – noch einen Wald oder Flurbrand verursachen, zumal diese Produkte auch im Sommer bei Gartenpartys und Hochzeitsfeiern gerne eingesetzt werden. Zudem führen Wunschlaternen vor allem bei den beliebten Massenstarts zu einer Gefährdung des bodennahen Flugverkehrs und können beim Niedersinken auf Straßen den Autoverkehr irritieren. Die bei den meisten Wunschlaternen vorhandenen Metalldrähte stellen, wenn sie ins Viehfutter gelangen, zudem auch eine beträchtliche Gefahr für Nutztiere dar, macht das Konsumentenschutzministerium auf die erheblichen Gefahren von Wunschlaternen aufmerksam.

Grillen

Grillen

Sicherheit bei Ihrer Grillparty

Jahr für Jahr geschehen durch den allzu leichtfertigen und sorglosen Umgang mit Grillgeräten schwere Unfälle und Brände. Laut Statistik liegt die Zahl der Grillunfälle bei 4.000 bis 5.000 pro Jahr. Insbesondere sind oftmals schwere Verbrennungen mit lebenslangen Folgen zu beklagen, wenn leicht bekleidete Personen beim unsachgemäßen Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten durch Stichflammen verletzt werden.

Folgende Punkte sollten Sie beachten:

Halten Sie Kinder vom Feuer fern! Gehen Sie verantwortungsbewusst und vorbildlich mit dem Grillfeuer um und seinen Sie somit Vorbild für andere.

  • Finger weg von „Brandbeschleunigern“ „Spiritus, Benzin, Verdünnungen) – Es schmeckt auch nicht gut!
  • Verwenden Sie handelsübliche und zugelassene Grillanzünder laut Anleitung.
  • Schütten Sie niemals Benzin, Spiritus oder andere brennbare Flüssigkeiten auf die Grillkohle! Es droht die Gefahr einer Stichflamme oder Verpuffung!
  • Verwenden Sie Alu-Grilltassen, damit das abtropfende Fett und Öl sich nicht auf der Glut entzünden kann.
  • Grillen Sie nur unter freiem Himmel (nicht auf Balkonen etc.) und mit ausreichendem Abstand (mindestens 5 Meter) zu brennbaren Materialien!
  • Grillen Sie nicht im Wald bzw. Waldrand und auf sonstigen trockenen Freiflächen. Benutzen sie im öffentlichen Raum nur ausgewiesene Grillplätze.
  • Stellen Sie den Grill kippsicher(auf ebenen Flächen) auf!
  • Schütten Sie keine heiße Grillkohle in Müllbehältnisse, Komposthaufen oder auf Rasenflächen. Entsorgen Sie die Asche möglichst erst am folgenden Tag und nach einer abschließenden Kontrolle.
  • Lassen Sie Ihr Grillfeuer nie unbeaufsichtigt!

Durch starken Wind kann ein Funkenflug entstehen und Gebäude, Büsche und Gras in Brand setzten. Löschen Sie bei aufkommendem Wind (sobald Funkenflug entsteht) und nach dem Grillen die Glut ab! Verwenden sie möglichst kein Wasser als Löschmittel, da schlagartig große Mengen Wasserdampf entstehen und dadurch die Gefahr der Verbrühung entsteht. Verwenden sie vorzugsweise Erde oder Sand um die Glut damit abzudecken.

Was bei professionellen Grill-Meistern nicht fehlen sollte:

  • Arbeitshandschuhe
  • ein bereitgestellter Kübel mit Wasser oder einen Feuerlöscher (für die Brandklasse A)
  • Grillbesteck mit Holzgriffen
  • Alu-Grilltassen
  • passender Deckel (z.B. bei „Kugel-Griller“)


Erste Hilfe bei Brandverletzungen

Quellen: BVS – Brandverhütungsstelle für OÖ
AUVA-Unfallkrankenhaus Linz

1. Löschen bzw. Ersticken der Flammen

  • „Drop and roll“ also Rollen des brennenden Opfers auf dem Boden.
  • oder: Einwickeln des Opfers in nicht-synthetische Decken.
  • oder: Löschen mittels Wasser oder Feuerlöscher.

2. Kühlung der Brandwunden

  • Entfernung wärmehaltiger Kleidung.
  • Ggf. sofortige Kühlung von festsitzender Synthetikkleidung
  • Bei kleineren Verbrennungen kann die Kühlung durch eine Kaltwasserdusche erfolgen. Die Wassertemperatur sollte 15°C nicht unterschreiten. Eine Unterkühlung des Patienten muss unbedingt vermieden werden!
  • Auflage von wassergetränkten Tüchern oder noch besser:
  • Verwendung von sog. „Rettungsdecken“

3. Versorgen bzw. Verbindung von Brandwunden

… um das Austrocknen der betroffenen Hautteile zu verhindern:

  • Auflage von nicht haftenden, sterilen Verbänden (Aluminiumauflage) oder wenn nicht vorhanden:
  • Auflage einer (zumeist keimarmen) Frischhaltefolie

Weihnachten

Weihnachten

Adventkranz und Weihnachtsbaum

Brände von Adventkränzen und Weihnachtsbäumen treten häufig auf. Schon ein Christbaum, der eine Woche lang in einem beheizten Raum „getrocknet“ wurde kann innerhalb weniger Sekunden zum brennenden Alptraum werden! Nach Entzündung eines Zweiges breitet sich das Feuer rasch aus. Bereits nach 4 Sekunden steht der halbe Baum in Flammen und nach weiteren 2 Sekunden hat sich der Brand auf den gesamten Baum ausgebreitet! Ausgelöst wird ein solches Feuer meist durch Kerzen in Astnähe bzw. durch Sternspucker am trockenen Baum.

Weihnachtsbäume sind eine erhebliche Brandgefahr, diese kann aber bei Einhaltung der einfachsten Brandschutzregeln leicht vermieden werden:

  • Christbäume nie in der Nähe von Vorhängen aufstellen
  • Kerzen am Christbaum so anbringen, dass Äste und Schmuck durch die Kerzenflammen nicht entzündet werden können
  • Kerzen von oben nach unten anzünden
  • Kerzen nie ohne Beaufsichtigung brennen lassen
  • Papier und Schmuck nicht mit den Lampen von elektrischen Christbaumkerzen in Berührung bringen
  • Kerzen, vor allem Wunderkerzen (Sternspritzer), nicht mehr anzünden, wenn der Christbaum bereits ausgetrocknet (dürr) ist
  • Löschgerät (z.B. tragbaren Wasserlöscher, Löschdecke oder Sodawasserflasche) vor dem Anzünden der Christbaumkerzen bereitstellen

Christbäume bleiben länger frisch und sind damit weniger brandgefährlich, wenn sie vor dem Weihnachtsfest in einem kühlen Raum gelagert und in einen Kübel mit Wasser gestellt werden. Auch die Aufstellung der Christbäume in mit Wasser befüllten Christbaumständern wird empfohlen.

https://www.youtube.com/watch?v=pA_lYZJ3oOI

https://www.youtube.com/watch?v=tSU4ibzLxQY

Haushalt

Haushalt

Brandgefahren im Wohnbereich

Steckdosen

Die Verwendung von Mehrfachsteckdosen ist nur für den Anschluss von Kleingeräten (Radio, Fernsehgeräte, Videorecorder etc.) zulässig. Steckdosen mit angekohlten Kontaktöffnungen sind auszuwechseln; Steckvorrichtungen in Lampenfassungen sind unzulässig, daher verboten.

Verlängerungskabel

Alle elektrischen Leitungen müssen Wärme an die Umgebung abgeben können. Werden Verlängerungskabel unter Teppichen verlegt oder bleiben sie während der Arbeit auf thermisch nicht überwachten Kabeltrommeln aufgespult, kann der dadurch verursachte Wärmestau zu einem Brand führen.

Fernsehgeräte, Videorekorder

Eingeschaltete Elektrogeräte geben Wärme ab, die abgeführt werden muss. Werden Fernsehgeräte und/oder Videorekorder in einem Schrank oder Wandverbau eingebaut, muss für ausreichende Belüftung gesorgt werden. Dazu ist zwischen den Wänden und dem Gerät (seitlich und nach oben) ein Abstand von mindestens 10 cm erforderlich.

Bügeleisen

Bei Arbeitsunterbrechung oder zum Arbeitsende sind Bügeleisen abzuschalten, der Stecker ist abzuziehen.

Aufstellung von Wärmegeräten

Kochplatten, Kaffeemaschinen, Teewassererhitzer u.ä. sind immer auf unbrennbarer Unterlage aufzustellen und sollten mindestens 50 cm Abstand zu brennbaren Materialien haben. Heizspiralen von Tauchsiedern müssen immer von Flüssigkeit bedeckt sein.

Heizgeräte

Heizgeräte haben den Zweck, Wärme an die Umgebung abzugeben. Wird die Wärmeabgabe behindert, z.B. durch Textilien, die zum Trocknen aufgelegt werden, durch Abschirmung infolge vorgestapelter Gegenstände oder Behinderung der Luftzirkulation bei Aufstellung in beengter Umgebung, kann es durch Wärmestau zum Brand und zur Zerstörung des Gerätes kommen.

Gasbefeuerte Heiz- und Wärmegeräte

Gasbetriebene Geräte wie z.B. Wärmestrahler, Durchlauferhitzer und Gasthermen arbeiten mit offenen Flammen, verbrauchen daher im Betrieb Sauerstoff und geben Abgase an die (Raum-) Luft ab. Räume, in denen solche Geräte betrieben werden, sind deshalb öfter zu durchlüften. Die zulässige Wärmeleistung solcher Geräte ist vor der Inbetriebnahme vom Fachmann mit der Raumgröße abzustimmen. Außerdem sind brennbare Materialien und Gegenstände wegen der Entzündungsgefahr von gasbefeuerten Geräten unbedingt fernzuhalten.

Abschalten von Elektrogeräten

Beim Verlassen der Wohnung oder des Arbeitsplatzes ist immer zu kontrollieren,ob alle Elektrogeräte ausgeschaltet sind. Stecker von beweglichen Elektrogeräten sollten aus der Steckdose gezogen, „Stand-by-Schaltungen“ bei Radio und Fernsehgeräten abgeschaltet werden.

Heizmatten

Heizmatten im Bett nur zum Vorwärmen einschalten! Dauernd eingeschaltete Heizmatten können durch Wärmestau zum Brand führen.

Heizperiode

Aus Gründen der Brandsicherheit ist es ratsam, vor Beginn der Heizperiode Feuerstätten und Kamine durch den Rauchfangkehrer überprüfen und bei Bedarf in Stand setzen zu lassen. Besondere Vorsicht ist nach Um- und Neueinbauten geboten.

Öfen und Herde

Unsachgemäßes Aufstellen von ortsfesten, vor allem auch ortsveränderlichen Öfen, Herden und sonstigen Feuerstätten ist eine häufige und meist unerkannte Gefahrenquelle. Zu beachten ist:

  • Keine brennbaren Gegenstände im Umkreis von einem halben Meter
  • Ofenschirme verwenden
  • Rauchfangkehrer zu Rate ziehen

Asche

Ausgeräumte Asche kann bis zu 24 Stunden zündfähig sein und darf daher niemals in brennbare Behälter (Pappkartons, Kunststoffeimer, Kunststoffmülltonnen) eingebracht werden. Asche darf nur in Metallmülltonnen entsorgt werden, die im Freien stehen.

Leicht brennbare Abfälle

Die Zwischenlagerung leicht brennbarer Abfälle (gebrauchte)Putzlappen, ölgetränktes Putzpapier, Firnisrückstände u.ä.) ist nur im Freien in verschlossenen Behältern zulässig.

Küchendunstabzüge

Die Filter von Küchendunstabzügen sind regelmäßig zu reinigen oder auszutauschen. Ausgewechselte Filter sind leicht brennbare Abfälle.

Heißes Fett

Überhitztes Fett kann zur Selbstentzündung führen. Fettbrände sind die häufigste Ursache für Küchenbrände.

Brennendes Fett keinesfalls mit Wasser löschen
sondern „abdecken“ (Geschirrdeckel oder Löschdecke).

Auch kein tropfnasses Bratgut in heißes Fett einbringen, da durch das ausspritzende Öl Brand- und Verletzungsgefahr besteht. Frittiergeräte sind zwar mit einem Thermostat ausgerüstet, dürfen aber trotzdem nicht unbeaufsichtigt betrieben werden. Altes Fett ist leichter entzündbar als frisches, daher erhöht ein häufiger Fettwechsel die Brandsicherheit.

Spraydosen

Enthalten durchwegs brennbare Treibgase. Sie müssen vor Wärmestrahlung geschützt aufbewahrt und dürfen nicht in der Nähe von offenen Flammen oder glühenden Gegenständen verwendet werden.

Lagerung auf Dachböden

Auf Dachböden dürfen außer Erntegütern keine leicht brennbaren Materialien und auch keine brennbaren Flüssigkeiten gelagert werden. Alle Bereiche des Dachbodens müssen leicht zugänglich sein, vor allem sind Kamine und Dachfenster von jeder Lagerung frei zu halten.

Wahrnehmung von Gasgeruch

Bei Wahrnehmung von Gasgeruch (Erd- oder Flüssiggas) besteht immer Explosionsgefahr! Daher:

  • Betroffene Räume sofort gut lüften
  • Keinen Elektroschalter betätigen, keine Taschenlampe einschalten
  • Elektrogeräte weder aus- noch einschalten
  • Keine elektrische Klingel betätigen
  • Kein Telefon im betroffenen Haus benützen (auch kein Handy)
  • Alle Flammen sofort löschen, kein offenes Feuer verwenden
  • Betroffenes Gebäude und Umgebung von Personen räumen (nicht läuten, nur klopfen und rufen)
  • Gaszufuhr absperren (Hauptventil der Hausanspeisung oder beim Gaszähler)
  • Gasversorgungsunternehmen und Feuerwehr sofort benachrichtigen
  • Stromversorgung durch Elektrizitätsversorgungsunternehmen abschalten lassen
  • Erst nach Freigabe durch das Gasversorgungsunternehmen oder durch die Feuerwehr die Stromversorgung wiederherstellen lassen und erst dann das Gebäude wieder betreten.

Elektrogeräte

Ausschließlich geprüfte Geräte mit Prüfzeichen (z.B. ÖVE- oder VDE-Prüfzeichen) verwenden und nur vom Fachmann reparieren lassen. Die Verwendung von Wärmegeräten mit offenen Heizspiralen ist grundsätzlich verboten.

Sicherungen

Keinesfalls „geflickte“ (überbrückte) Sicherungen verwenden, da diese nicht den erforderlichen Überlastungsschutz gewährleisten. Für einen ausreichenden Vorrat an Reservesicherungen sorgen. Besser ist die Verwendung von Sicherungsautomaten.

Mobile Klimageräte

CO-Vergiftung durch mobile Klimageräte

Bei hohen Temperaturen im Sommer kaufen viele Menschen Klimageräte für die eigenen vier Wände. Mobile Klimageräte in Kombination mit Gasthermen* können tödliche Kohlenmonoxid-Vergiftungen verursachen, wenn sie unsachgemäß betrieben werden. Sorgen Sie unbedingt für Luftzufuhr, lassen Sie die Therme warten und lassen Sie sich vor Inbetriebnahme des Klimageräts beraten!
(* Betroffen sind Gasthermen, welche für die Verbrennung Raumluft verwenden und an einen Rauchfang angeschlossen sind.)

Faktencheck:

  • viele mobile Klimageräte saugen Luft aus der Wohnung und befördern diese ins Freie
  • dabei kann ein Unterdruck entstehen und die Abgase (inkl. Kohlenmonoxid) einer Feuerstätte können nicht mehr durch den Rauchfang abziehen
  • Gasthermen erkennen diesen Umstand nicht – Kohlenmonoxid sammelt sich in der Wohnung – es besteht Lebensgefahr!
  • Kohlenmonoxid (CO) ist farblos und geruchs- sowie geschmacksneutral, im menschlichen Körper hemmt es den Sauerstofftransport im Blut >> Kohlenmonoxid-Vergiftung
  • Haben Sie eine Gastherme UND ein mobiles Klimagerät? Fragen Sie unbedingt Ihren Rauchfangkehrer oder eine Fachfirma, bevor Sie das Klimagerät einschalten!

Daher:

  • bei allen Feuerstätten für ausreichend Frischluftzufuhr sorgen
  • Gasthermen regelmäßig warten lassen
  • vor der Inbetriebnahme der mobilen Klimaanlage beraten lassen (Rauchfangkehrer, Fachfirma)
  • CO-Melder in Wohnungen mit Feuerstätten aufstellen: https://fire.cc/co-melder
  • bei Erneuerung bzw. Austausch von Fenstern / Türen: Feuerstätte erneut vom Rauchfangkehrer begutachten lassen

Fahrzeuge

Sicherheit im Fahrzeug

In jedem Auto sollten zusätzlich zur Autoapotheke und zum Pannendreieck immer griffbereit mitgeführt werden:

  • 1 Pulverlöscher mit mindestens 2 kg Pulverfüllung
  • 1 Messer zum Durchtrennen der Sicherheitsgurte (Gurtschneider).

Ein Motorbrand muss zur Vermeidung eines Totalschadens sofort mit einem Pulverlöscher bekämpft oder mit einer Decke bzw. einem Kleidungsstück erstickt werden. Dazu ist der Motor abzustellen, die Zündung auszuschalten (Zündschlüssel abziehen) und die Motorhaube zu öffnen. Bei verschmutzten Motoren ist die Brandbekämpfung wegen des abgelagerten, leicht zündbaren öligen Staubes besonders schwierig und kann erfolgversprechend nur mit Pulverlöschern durchgeführt werden. Bei einem Kabelbrand (meist durch Rauch im Fahrgastraum bemerkbar): Sofort Zündung abschalten und Starterbatterie abklemmen (Werkzeug!); dann den Brand mit Feuerlöschern oder Wasser bekämpfen.

Im Tunnel

Ein Unfall im Tunnel birgt wesentlich größere Gefahren als auf freier Strecke. Bei einem Brand im Tunnel kann bereits nach kurzer Zeit eine Gefährdung durch Brandrauch und sehr hohe Temperaturen auftreten. Eine sofortige Brandbekämpfung ist daher besonders wichtig. Zeigen die Löschmaßnahmen keinen Erfolg, raschest flüchten. Hilfe von außen kann nicht abgewartet werden!

Sicheres Verhalten im Straßentunnel

Vor der Einfahrt:

  • Licht einschalten, Sonnenbrille abnehmen, Kraftstoffreserve überprüfen
  • Radiosender mit Verkehrsfunk hören (Hinweistafeln beachten)
  • Verkehrszeichen und Lichtsignalanlagen beachten
  • Tempolimit und Überholverbote einhalten
  • Nicht anhalten (außer im Notfall)

Bei einem Stau

  • Warnblinkanlage einschalten
  • Sicherheitsabstand einhalten
  • Motor abschalten und Radiosender mit Verkehrsfunk hören
  • Nicht wenden oder rückwärts fahren

Bei einer Panne oder einem Unfall

  • Warnblinkanlage einschalten
  • Fahrzeug am Standstreifen, in einer Pannenbucht oder am rechten Fahrbahnrand abstellen
  • Motor abschalten
  • Notruf betätigen
  • Erste Hilfe leisten

Bei einem Brand

  • Möglichst aus dem Tunnel hinaus fahren
  • Nur im Notfall Fahrzeug am Standstreifen oder in einer Pannenbucht am rechten Fahrbahnrand abstellen
  • Fahrzeug sofort verlassen, Autoschlüssel stecken lassen
  • Brandalarm über Notrufeinrichtungen auslösen
  • Wenn möglich mit Löschversuchen beginnen
  • Erste Hilfe leisten
  • Bei Rauch über Notausgänge oder durch Tunnelportal flüchten

Feuer und Rauch können tödlich sein -
retten Sie Ihr Leben, nicht Ihr Auto!

Insekten

Insekten

Verhalten bei Insekten

  • Hornissen und Wespen leben nur eine Saison, sterben dann ab und hinterlassen das leere Nest. Dieses kann, sobald der Flugbetrieb ganz aufgehört hat, ohne Gefahr entfernt werden.
  • Die Königin bezieht nie ein altes Nest. Sie baut immer neu.
  • Bei Nestern im Haus- und Gartenbereich Erschütterungen vermeiden und die Flugbahn freihalten.
  • Niemals mit einem Stock im Nest stochern oder mit Benzin und Feuer versuchen den Nistplatz abzuflämmen.
  • Stiche sind nicht weiter gefährlich – auch nicht für Kinder. Lediglich bei einer Allergie muss sofort ein Arzt aufgesucht werden.
  • Fenster von Kinderzimmern können mit Fliegengitter
    geschützt werden.
  • Ruhe bewahren – Bienen und Wespen greifen nur selten an, wenn sie sich nicht bedroht fühlen.
  • Nicht nach Bienen oder Wespen schlagen
  • Bienen und Wespen nicht anpusten, um sie zu vertreiben – das macht sie nur aggressiv.
  • Blühende Bäume und Blumen, überreifes Fallobst, offene Müllbehälter meiden
  • Haarsprays und Parfums, übermäßig riechende andere Zubereitungen wie Sonnenschutzmittel oder Shampoos nicht verwenden
  • Schlafräume von Bienen und Wespen frei halten
  • Abfallbehälter im Haus verschlossen halten
  • Nicht barfuß gehen, vor allem nicht in blühenden Wiesen
  • Weite Kleider, schwarze Stoffe, farbige Blumenmuster meiden. Geeignet sind weiße, grüne oder hellbraune Stoffe.
  • Nicht im Freien essen. Süßigkeiten, Marmelade und Fleisch nicht offen liegen lassen.
  • Getränke, vor allem süße Limonaden, nicht aus Dosen trinken.
  • Menschen, bei denen eine Allergie bekannt ist, sollten ein geeignetes Antihistaminikum mit sich führen, das als Fertigspritze beim Arzt oder in der Apotheke erhältlich ist.

Tipps für Allergiker

In den Monaten Mai bis Juli treten bevorzugt Stichunfälle mit Bienen, von Juli bis September Stichunfälle mit Wespen auf. Der Insektengiftallergiker sollte folgende Verhaltensregeln beachten:

  • Vermeiden Sie rasche Bewegungen, wenn eine Biene oder Wespe in ihrer Nähe ist.
  • Gehen Sie nicht in die Nähe von blühenden Blumen oder von überreifem, zu Boden gefallenem Obst. Auch Vorsicht beim Einkochen von Marmelade.
  • Seien Sie besonders vorsichtig bei Arbeiten im Garten. Tragen Sie einen Hut, Handschuhe, Bluse oder Hemd mit langen Ärmeln sowie eine lange Hose.
  • Meiden Sie Parfüms, Haarsprays, Körpersprays, parfümierte Sonnencremes sowie Rasierwasser.
  • Meiden Sie weite, fliegende Kleider, schwarze Stoffe und bunte Muster. Besser sind weiße, grüne oder hellbraune Stoffe.
  • Beim Essen im Freien keine Süßigkeiten oder Fleisch bzw. Reste offen stehen lassen. Rauch kann Insekten vertreiben.
  • Geben Sie acht, wenn Sie im Freien turnen oder spielen. Schweiß zieht viele stechende Insekten an.
  • Gehen Sie nie barfuß. Bienen lieben Klee und viele Wespen leben im Boden.
  • Halten Sie Abfalleimer im Haus stets gut verschlossen und sauber.
  • Meiden Sie Orte, wo Tiere (Hunde) gefüttert werden. Verstreute Futterreste ziehen Bienen und Wespen an.
  • Bewegen Sie keine alten Äste oder Baumstümpfe. Wespen haben darin oft ihre Nester.
  • Halten Sie die Fenster im Schlafzimmer tagsüber geschlossen oder montieren Sie ein Insektennetz.
  • Tragen Sie beim Motorrad fahren Helm und Handschuhe.
  • Wenn sich eine Biene oder Wespe auf den Menschen setzt, diese abschütteln oder abstreifen, nicht abschlagen.
  • Tragen Sie ihr Notfall-Set immer bei sich.

Wenn Sie sich durch die Anwesenheit eines Wespen- oder Hornissennestes bedroht fühlen, steht die FF Deutsch-Wagram jederzeit zu Ihrer Verfügung. Dies gilt besonders, wenn die Nester in unmittelbarer Nähe von Schulen, Kranken- und Altenheimen sowie Kindergärten gebaut wurden. Entkommene Bienenschwärme werden entweder von der Feuerwehr oder von Imkern eingefangen. Besteht keine unmittelbare Gefahr verweisen wir auf konzessionierte Firmen.

Wespen stehen unter Artenschutz und Hornissen unter Naturschutz. Deshalb dürfen bewohnte Nester in Österreich nicht vernichtet werden sondern dürfen nur umgesiedelt werden.

Strahlenschutz

Hochwasser

Erdbeben

Starkregen

Hausapotheke

Vorrat

Krisenfester Haushalt

Blackout