Verordnung Waldbrandgefahr 2018

Aufgrund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse (Trockenheit) sowie der damit verbundenen erhöhten Waldbrandgefahr ergeht gemäß § 41 Absatz 1 des Forstgesetzes 1975 nachstehende Verordnung zum Schutz der Waldbestände im Verwaltungsbezirk Waidhofen an der Thaya:

 V E R O R D N U N G
WTL1-A-0818/014 vom 3. Mai 2018 der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya

Gemäß § 41 Abs. 1 in Verbindung mit § 170 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975, i.d.g.F., wird für den Verwaltungsbezirk Waidhofen an der Thaya verordnet:

§ 1

In den Waldgebieten des politischen Bezirkes Waidhofen an der Thaya sowie in deren Gefährdungsbereichen sind jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten.

§ 2

Ebenso ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände (wie Zündhölzer und Zigaretten) im Waldbereich wegzuwerfen.

§ 3

Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Zif. 17 des Forst-gesetzes 1975 mit Geldstrafen bis zu € 7.270,00 oder mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 4 Wochen bestraft.

§ 4

Diese Verordnung tritt mit der Kundmachung an der Amtstafel der Bezirkshaupt-mannschaft Waidhofen an der Thaya in Kraft.

Hinweise:

  • Die Zufahrtswege zum Wald sind freizuhalten, damit im Falle eines Brandes die Feuerwehr zufahren kann.
  • Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

 

>>> Verordnung der BH Waidhofen an der Thaya

 

Melden Sie jede Rauchentwicklung im Wald der Feuerwehr über den Notruf 122 !

Sicherheitstipps der Feuerwehr:

  • Kein offenes Feuer (Grillen, Lagerfeuer, Zigaretten, Fackeln, Laternen, etc.) im Wald und im umliegenden Gefährdungsbereich
  • Keine Zigaretten und Zündhölzer achtlos wegwerfen (auch nicht aus dem Auto- oder Zugfenster)
  • Keine Fahrzeuge auf Wiesen oder Waldflächen anhalten oder abstellen, die heißen Auspuffrohre bzw. der Katalysator können ein Feuer entzünden
  • Höchste Vorsicht beim Grillen im eigenen Garten! Ein Funke genügt, um eine Hecke in Brand zu setzen.
  • Melden Sie einen entstandenen Brand SOFORT der Feuerwehr (Notruf 122) und geben Sie den Ort so genau wie möglich an.